Verfasst: 04 Sep 2009 17:14
Hallo rebella,
dass man ihr die PNer nicht herausgab, könnte auch eine strafbare Handlung sein. Die PNer sind klar Eigentum der Patientin, mit denen kann sie machen, was sie will. Und wenn sie sich die in die Schrankwand stellen möchte.... Niemand darf ihr verweigern, diese ausgehändigt zu bekommen. Sie muß quittieren, dass sie sie erhalten hat, aber sie ist eigentlich auch gar nicht verpflichtet anzugeben, wohin sie damit gehen möchte. Wenn die Patientin den Empfang quittiert hat und quittiert, dass sie über die eventuellen Risiken eines unsachgemäßen Transportes, Gefahr bei Unfällen mit Flüssigstickstoff etc. aufgeklärt wurde, endet die Verantwortlichkeit des IVF - Zentrums.
Nur was ich eigentlich nicht verstehe: normalerweise steht in den Kryoverträgen drin, dass das Lagerverhältnis automtisch erlischt, wenn einer der beiden Partner verstibt oder sich das Paar trennt. Das ist eigentlich gleichbedeutend mit einer automatischen Vernichtung der PNer. Eigentlich dürfte sich die Frage gar nicht stellen.
Die Frage nach der generellen Akzeptanz der Befruchtung so wie ich sie geschildert habe: Ja, das ist embryologisches Basiswissen, nachzulesen in jedem Embryologiebuch. Auf die Schnelle hier ein Zitat aus einem etwas älteren Buch von Herrn Keck, C. von 2002: Diagnostik und Therapie des unerfüllten Kinderwunsches, erschienen im UNI-MED Verlag, S. 16. Wenn Sie mir eine PN mit Ihrer email-Adresse schicken, schicke ich Ihnen auch gern die eingescannte Seite mit einer entsprechenden Abbildung + Erklärung.
VG
Dr. Eue
dass man ihr die PNer nicht herausgab, könnte auch eine strafbare Handlung sein. Die PNer sind klar Eigentum der Patientin, mit denen kann sie machen, was sie will. Und wenn sie sich die in die Schrankwand stellen möchte.... Niemand darf ihr verweigern, diese ausgehändigt zu bekommen. Sie muß quittieren, dass sie sie erhalten hat, aber sie ist eigentlich auch gar nicht verpflichtet anzugeben, wohin sie damit gehen möchte. Wenn die Patientin den Empfang quittiert hat und quittiert, dass sie über die eventuellen Risiken eines unsachgemäßen Transportes, Gefahr bei Unfällen mit Flüssigstickstoff etc. aufgeklärt wurde, endet die Verantwortlichkeit des IVF - Zentrums.
Nur was ich eigentlich nicht verstehe: normalerweise steht in den Kryoverträgen drin, dass das Lagerverhältnis automtisch erlischt, wenn einer der beiden Partner verstibt oder sich das Paar trennt. Das ist eigentlich gleichbedeutend mit einer automatischen Vernichtung der PNer. Eigentlich dürfte sich die Frage gar nicht stellen.
Die Frage nach der generellen Akzeptanz der Befruchtung so wie ich sie geschildert habe: Ja, das ist embryologisches Basiswissen, nachzulesen in jedem Embryologiebuch. Auf die Schnelle hier ein Zitat aus einem etwas älteren Buch von Herrn Keck, C. von 2002: Diagnostik und Therapie des unerfüllten Kinderwunsches, erschienen im UNI-MED Verlag, S. 16. Wenn Sie mir eine PN mit Ihrer email-Adresse schicken, schicke ich Ihnen auch gern die eingescannte Seite mit einer entsprechenden Abbildung + Erklärung.
VG
Dr. Eue