Hallo Ihr Lieben!
@Bubl & Anni: Viel Erfolg für euren bevorstehenden Versuch! Freut euch auf den nächsten Schritt zum Kinderglück! Ich weiß auch nicht was besser ist, positiv oder negativ eingestellt zu sein. Bei all meinen Negativs hatte ich's so sehr gehofft und als ich die erfolgreiche Behandlung machte, war ich eigentlich gar nicht so gut drauf. Ich bin mir sicher dass wir es sowieso nicht bestimmen d.h. nur zum Teil beeinflussen und lediglich für gute Voraussetzungen sorgen können.
@Susi: Herzlich willkommen! Schön dass mal jemand aus meiner Nähe dazugekommen ist (ich bin zwar aus dem Landkreis TS, wohne aber nur 12 km von Laufen weg). Wg. der Kostenübernahme: Weil mein Mann in der Sparkasse arbeitet, hat er mich zu deren BKK Kassana gebracht. Haben eine günstigen Beitragssatz von 12,5% oder so

und haben mir für drei Versuche 50 % von allem (Tests, Behandlung und alle Medikamente) erstattet! Jedoch weiß ich dass mein Mann ziemlich darum kämpfen musste, weil die Kasse mit Dr. Zajc kein Abkommen hatte und wg. Ausland (erst) nichts zahlen wollte. Mein Mann machte aber Druck und drohte mit der Kündigung, dann klappten die 50% Erstattungen reibungslos. Wir konnten auch glaubhaft machen dass die Kosten in SZG nicht höher als z.B. in Prien waren und wir nur 35 km anstatt über 60 km zu fahren hatten.
Übrigens bekam mein Mann die anderen 50% (aber nur von den IXCI-Behandlungen, nicht von den Medis und garnicht den Kryo) von seiner PKV erstattet, weil bei ihm Fertilitätsstörung attestiert ist und die Behandlung deswegen 'auf seine Kappe' geht... Das funktioniert aber nur wenn die Sterilität nicht schon bei Aufnahme zur PKV bekannt war. Mein Süßer hat mir rausgesucht was er für die PKV als Argument verwendete:
BGH-Urteil vom 03.03.2004 AZ: IV ZR 25/03 :
"Die private Krankenversicherung eines zeugungsunfähigen Mannes, der sich gemeinsam mit seiner Ehefrau einer extrakorporalen Befruchtung unterzogen hat, muss nicht nur die Kosten für die Spermien-Injektion übernehmen, sondern auch die für die In-vitro-Fertilisation. Auch bei der IVF der Ehefrau handle es sich um eine Heilbehandlung des Klägers."
@Alle: Wo is'n der Frühling?