rentenkürzung für kinderlose - protest!!!
Politiker-Pensionen: wer und wie viel?
FDP-Vize Göring will die Politiker-Pensionen abschaffen. Eine Forderung, mit der man in der Öffentlichkeit punkten kann. Kritik an den angeblich überhöhten Bezügen von Politikern wird immer wieder laut. Doch wie viel erhält ein Politiker eigentlich, wenn er aus seinem Amt scheidet?
Die Höhe der Versorgung hängt von dem ehemaligen Posten des Politikers ab: Abgeordnete des Deutschen Bundestages erhalten ein Übergangsgeld, wenn sie aus dem Parlament ausscheiden. Dieses entspricht der Abgeordnetenentschädigung ? also 7.009 Euro monatlich.
Für jedes Jahr Mitgliedschaft im Bundestag gibt es einen Monat Übergangsgeld, das Ganze maximal 18 Monate. Außerdem haben die Abgeordneten Anspruch auf eine Altersentschädigung, wenn sie mindestens 8 Jahre im Bundestag saßen.
Bei 8-jähriger Mitgliedschaft beträgt die Pension ab dem 65. Lebensjahr 1.682 Euro. Sie erhöht sich aber, wenn der Abgeordnete länger im Bundestag saß: Bei 23 Jahren Mitgliedschaft immerhin auf 4.836 Euro monatlich ? und das auch schon ab dem 55. Lebensjahr.
Bundesminister
Sie bekommen für jeden Monat im Amt einen Monat Übergangsgeld ? und zwar mindestens ein halbes Jahr und höchstens 3 Jahre lang. Bei den aktuellen Amtsbezügen würde sich für einen verheirateten Minister ohne Kinder folgendes Übergangsgeld ergeben: 3 Monate lang 12.820 Euro und dann 33 Monate lang 6.410 Euro ? insgesamt also rund 250.000 Euro.
Minister bekommen außerdem eine Altersversorgung, wenn sie 2 Jahre im Amt waren.
Diese steigt mit jedem Amtsjahr. Ein Minister, der eine Legislaturperiode tätig war, erhält ab dem 55. Lebensjahr 3.720 Euro. Die höchste Ministerpension von 9.615 Euro monatlich gibt es nach 22,4 Dienstjahren. Zusätzlich gibt es außerdem noch Weihnachtsgeld. Für beide Zahlungen gibt es allerdings Einschränkungen.
So werden Altersersorgung und Übergangsgeld stark gekürzt beispielsweise fallen ganz weg, wenn ein ehemaliger Minister weiter im Bundestag sitzt.
Parlamentarische Staatssekretäre
Sie bekommen genau wie die Minister ein Übergangsgeld und eine Pension. Ein verheirateter Staatssekretär ohne Kinder erhält folgendes Übergangsgeld: 9.850 Euro für die ersten 3 Monate und 4.925 Euro für weitere 33 Monate (insgesamt rund 192.000 Euro).
Die Pension beträgt bei 4 Jahren Amtszeit ab dem 55. Lebensjahr 2.850 Euro monatlich.
Auch bei den Versorgungszahlungen der Staatssekretäre gelten allerdings verschiedene Anrechnungsvorschriften.
Landtagsabgeordnete
Die Mitglieder der Landtage erhalten wie die Bundestagsabgeordneten ein Übergangsgeld und eine Altersentschädigung ? beides ist allerdings in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich geregelt. In Berlin beispielsweise erhalten die ehemaligen Abgeordneten für jedes Jahr im Landtag ein Monat Übergangsgeld. Die Höhe: 2.951 Euro (max. 18 Monate).
Außerdem haben die Berliner Landtagsabgeordneten nach 9 Jahren Mitgliedschaft Anspruch auf eine Altersentschädigung.
Diese Pension beträgt bei einem Abgeordneten, der 9 Jahre im Landtag saß, ab dem 63. Lebensjahr 1.030 Euro monatlich. Sowohl auf Altersentschädigung wie auch Übergangsgeld werden andere Einkünfte im unterschiedlichen Maß angerechnet.
(Quelle: n-tv Videotexttafel 148 am 28.08.03)
FDP-Vize Göring will die Politiker-Pensionen abschaffen. Eine Forderung, mit der man in der Öffentlichkeit punkten kann. Kritik an den angeblich überhöhten Bezügen von Politikern wird immer wieder laut. Doch wie viel erhält ein Politiker eigentlich, wenn er aus seinem Amt scheidet?
Die Höhe der Versorgung hängt von dem ehemaligen Posten des Politikers ab: Abgeordnete des Deutschen Bundestages erhalten ein Übergangsgeld, wenn sie aus dem Parlament ausscheiden. Dieses entspricht der Abgeordnetenentschädigung ? also 7.009 Euro monatlich.
Für jedes Jahr Mitgliedschaft im Bundestag gibt es einen Monat Übergangsgeld, das Ganze maximal 18 Monate. Außerdem haben die Abgeordneten Anspruch auf eine Altersentschädigung, wenn sie mindestens 8 Jahre im Bundestag saßen.
Bei 8-jähriger Mitgliedschaft beträgt die Pension ab dem 65. Lebensjahr 1.682 Euro. Sie erhöht sich aber, wenn der Abgeordnete länger im Bundestag saß: Bei 23 Jahren Mitgliedschaft immerhin auf 4.836 Euro monatlich ? und das auch schon ab dem 55. Lebensjahr.
Bundesminister
Sie bekommen für jeden Monat im Amt einen Monat Übergangsgeld ? und zwar mindestens ein halbes Jahr und höchstens 3 Jahre lang. Bei den aktuellen Amtsbezügen würde sich für einen verheirateten Minister ohne Kinder folgendes Übergangsgeld ergeben: 3 Monate lang 12.820 Euro und dann 33 Monate lang 6.410 Euro ? insgesamt also rund 250.000 Euro.
Minister bekommen außerdem eine Altersversorgung, wenn sie 2 Jahre im Amt waren.
Diese steigt mit jedem Amtsjahr. Ein Minister, der eine Legislaturperiode tätig war, erhält ab dem 55. Lebensjahr 3.720 Euro. Die höchste Ministerpension von 9.615 Euro monatlich gibt es nach 22,4 Dienstjahren. Zusätzlich gibt es außerdem noch Weihnachtsgeld. Für beide Zahlungen gibt es allerdings Einschränkungen.
So werden Altersersorgung und Übergangsgeld stark gekürzt beispielsweise fallen ganz weg, wenn ein ehemaliger Minister weiter im Bundestag sitzt.
Parlamentarische Staatssekretäre
Sie bekommen genau wie die Minister ein Übergangsgeld und eine Pension. Ein verheirateter Staatssekretär ohne Kinder erhält folgendes Übergangsgeld: 9.850 Euro für die ersten 3 Monate und 4.925 Euro für weitere 33 Monate (insgesamt rund 192.000 Euro).
Die Pension beträgt bei 4 Jahren Amtszeit ab dem 55. Lebensjahr 2.850 Euro monatlich.
Auch bei den Versorgungszahlungen der Staatssekretäre gelten allerdings verschiedene Anrechnungsvorschriften.
Landtagsabgeordnete
Die Mitglieder der Landtage erhalten wie die Bundestagsabgeordneten ein Übergangsgeld und eine Altersentschädigung ? beides ist allerdings in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich geregelt. In Berlin beispielsweise erhalten die ehemaligen Abgeordneten für jedes Jahr im Landtag ein Monat Übergangsgeld. Die Höhe: 2.951 Euro (max. 18 Monate).
Außerdem haben die Berliner Landtagsabgeordneten nach 9 Jahren Mitgliedschaft Anspruch auf eine Altersentschädigung.
Diese Pension beträgt bei einem Abgeordneten, der 9 Jahre im Landtag saß, ab dem 63. Lebensjahr 1.030 Euro monatlich. Sowohl auf Altersentschädigung wie auch Übergangsgeld werden andere Einkünfte im unterschiedlichen Maß angerechnet.
(Quelle: n-tv Videotexttafel 148 am 28.08.03)
Danke für die Beachtung
Bemerkung
Meine Name ist nicht wichtig, wollte euch kurz was sagen:
Vor 1989 war bei uns in Rumänien so (im Kommunismus):
- diejenige ohne Kinder (und unverheiratet, das war verbunden), mußten ein Beitrag aus dem Lohn bezahlen für die Kinder;
- es mußte jeder viele wie möglich Kinder haben; keine Abtreibungen,keine Verhütung
- Mütter mit mehrere Kinder durften früher zur Rente;
- man machte viel um viele Kinder im Land zu haben (Kindergarten, Kindergeld bis 25 Jahre wo der Einkommen klein war, Stipendiums)
- Mütter müßten aber gleich arbeiten nach 3-4 Monaten nach dem Geburt
Nach 1989 wurde alles abgeschaffen weil undemokratisch und nicht so wie im Westen.
Wie ist es denn besser?
L.G
P.S Was ist DINK?
Vor 1989 war bei uns in Rumänien so (im Kommunismus):
- diejenige ohne Kinder (und unverheiratet, das war verbunden), mußten ein Beitrag aus dem Lohn bezahlen für die Kinder;
- es mußte jeder viele wie möglich Kinder haben; keine Abtreibungen,keine Verhütung
- Mütter mit mehrere Kinder durften früher zur Rente;
- man machte viel um viele Kinder im Land zu haben (Kindergarten, Kindergeld bis 25 Jahre wo der Einkommen klein war, Stipendiums)
- Mütter müßten aber gleich arbeiten nach 3-4 Monaten nach dem Geburt
Nach 1989 wurde alles abgeschaffen weil undemokratisch und nicht so wie im Westen.
Wie ist es denn besser?
L.G
P.S Was ist DINK?
Hallo,
obwohl ich wirtschaftswissenschaftlich ( bis auf GK-leistungskurs u. Statistik-scheinchen) nicht bewandert bin, fand ich eine Veröffentlichung v. Wirtschaftwissenschaftlern zu unserem Rentensystem
sehr bemerkenswert, weil dort analysiert wird, daß die politischen Entscheidungen unserer Politker nicht empirisch oder demographisch bergündet sind und auch ungerecht sind.
Auch wenn man die angegeben Formeln nicht versteht( Ausnahme Tim :)),
sind die Erläuterungen sehr interessant (finde ich)
Die Veröffentlichung v. Spill, Paola.; Fuhrmann, Wilfried (2000):
Alterssicherung, Umlagesystem und Kinder ( 22 Seiten/pdf) ist unter
www.finanzwissenschaft.de
abrufbar
Die Wirtschaftswissenschaftler kritisieren die Entscheidungen der Politiker zum Umlageverfahen u. Pflegeversicherung, trotz Kenntnis der demographischen Entwicklung bei gleichzeitiger Nichtberücksichtigung wissenschaftlicher, sozialökonomischer Grundlagen !
.
Nach meinem Verständnis habe ich nachstehend daraus zusammengefasst u. zitiert:
Im Artikel werden analysiert:
Umlageverfahren, Beitragsberechnungen wg. Kindererziehung, Kinderzahl und dabei Möglichkeiten d. polit. Manipulation.
Erörterung d. Fragen nach:
Gerechtigkeit, Bewertung von Hausarbeit,Einkommensanspruch v. Kindern
Sind Kinder eine Art „ öffentliches Gut“ -> daher Berücksichtigung im Umlageverfahren berechtigt ?
-> „Nein“ , das Kind kann später selbst entscheiden, ob es dem Umlageverfahren beitritt ( Wegzug, berufliche Selbständigkeit, Berufsausstieg, Sozialhilfe)
Gehören Zeugung u. Erziehung(Ausbildung) zu den traditionellen Zielen der Erwachsenen od. Eltern in Deutschland , besteht hierbei eine Abhängigkeit vom Renten / Umlageverfahren ?
Wird das Kind „rational“ gesehen als Investition („ Humankapitalbildung“)
betrachtet usw. ?
-> Nein, daher werden die nicht empirischen Hypothesen ( unserer Politiker) zur „Humankapitalbildung“ aus denen Empfehlungen für d. Umlageverfahren hervorgehen und als „freie normative, politische Aussagen betrachtet“
Zitat ( Seite 19)
Der Abschlag zur Finanzierung der Auszahlung stellt eine politische Manipulation des
Umlagesystems dar – und geht möglicherweise von der vollkommen unrealistischen
oder politischen Annahme aus21, daß die Kinderlosen die Verursacher bzw.
Schuldigen (und damit zu Bestrafenden) der Rentenmisere sind. Ausgangspunkt
aber sind die seit Jahren „ungenügenden“ Beitragszahlungen (bei bereits zu hohen
Beitragssätzen), d.h. die fehlenden Beiträge von rd. 4 Millionen Arbeitslosen
(Frühverrentungen usw. noch nicht mitgerechnet), d. h. die Arbeitslosigkeit von rd. 4
Millionen Kindern der letzten beiden Generationen.22
Zitat (Schlusswort /Seite 21,22)
Nach herrschender Meinung hat jedes Mitglied der Gesellschaft einen Anspruch auf
eine monetäre Alimentierung bzw. Leistungen zur Sicherung eines sozialen Mindest-
Lebensstandards. Diese Überlegungen gelten auch für Kinder, entsprechend
behandelt die Sozialgesetzgebung auch den Fall von notwendigen Sozialleistungen
an Kinder bei einer nicht (ausreichend) erfolgenden Versorgung durch die Erzeuger.
Derartige Überlegungen spielen eine Rolle auch in der Einkommenssteuer.27
Eine Anerkennung dieser Mindestsicherung kann aber nicht in eine höhere Rente für
die Erzeuger „umgerechnet“ werden. Eine derartige Überlegung ist nicht kompatibel
mit dem Umlageverfahren. Sie ist eher Ausdruck einer prinzipiellen ordnungspolitischen
Fehlentscheidung, verbunden mit einer weiteren ineffizienten
Vermischung vom Sozial-, Steuer- und Rentensystem. Die sog. Schwäche des
Umlageverfahrens ist eine Schwäche der institutionellen Ausgestaltung dieses Klubs
und seines Verfahrens. Die Schwäche des existierenden gesetzlichen
Umlageverfahrens liegt in der jahrzehntelangen politischen Manipulation. Die
Reform des Systems ist notwendig und hat mit einem Ziel zu erfolgen: Schaffung
eines Systems mit geringeren, keinen Manipulationsmöglichkeiten durch Politiker.
Zeugung und Geburt eines Kindes sind wohl immer noch individuelle, nicht
gesellschaftliche Lebensentscheidungen und damit auch individuelle ökonomische
Entscheidungen. Dieses mag als normativ in Frage gestellt werden, wenn der Nachweis
geführt wird, daß Kinder von Klub-Mitgliedern ein Klub-Gut sind. Individuelle
Entscheidungen können wie individuelle Investitionsentscheidungen erklärt werden,
wie es Vertreter der These vom öffentlichen Gutscharakter von Kindern tun, dann
aber wäre der grundgesetzlich verankerte „Schutz des Kindes“ eine
Investitionsschutzbestimmung.
@ Tim: klar hast Du recht, daß unser soziales Netz gegenüber anderen Ländern ( noch ! ) besser ist, ich bezog mich auch nur auf d. Aspekt Kinderlosigkeit/Rentenkürzung/ Ungerechtigkeit?.
nicht auf das System insgesamt.
LG Birgit
obwohl ich wirtschaftswissenschaftlich ( bis auf GK-leistungskurs u. Statistik-scheinchen) nicht bewandert bin, fand ich eine Veröffentlichung v. Wirtschaftwissenschaftlern zu unserem Rentensystem
sehr bemerkenswert, weil dort analysiert wird, daß die politischen Entscheidungen unserer Politker nicht empirisch oder demographisch bergündet sind und auch ungerecht sind.
Auch wenn man die angegeben Formeln nicht versteht( Ausnahme Tim :)),
sind die Erläuterungen sehr interessant (finde ich)
Die Veröffentlichung v. Spill, Paola.; Fuhrmann, Wilfried (2000):
Alterssicherung, Umlagesystem und Kinder ( 22 Seiten/pdf) ist unter
www.finanzwissenschaft.de
abrufbar
Die Wirtschaftswissenschaftler kritisieren die Entscheidungen der Politiker zum Umlageverfahen u. Pflegeversicherung, trotz Kenntnis der demographischen Entwicklung bei gleichzeitiger Nichtberücksichtigung wissenschaftlicher, sozialökonomischer Grundlagen !
.
Nach meinem Verständnis habe ich nachstehend daraus zusammengefasst u. zitiert:
Im Artikel werden analysiert:
Umlageverfahren, Beitragsberechnungen wg. Kindererziehung, Kinderzahl und dabei Möglichkeiten d. polit. Manipulation.
Erörterung d. Fragen nach:
Gerechtigkeit, Bewertung von Hausarbeit,Einkommensanspruch v. Kindern
Sind Kinder eine Art „ öffentliches Gut“ -> daher Berücksichtigung im Umlageverfahren berechtigt ?
-> „Nein“ , das Kind kann später selbst entscheiden, ob es dem Umlageverfahren beitritt ( Wegzug, berufliche Selbständigkeit, Berufsausstieg, Sozialhilfe)
Gehören Zeugung u. Erziehung(Ausbildung) zu den traditionellen Zielen der Erwachsenen od. Eltern in Deutschland , besteht hierbei eine Abhängigkeit vom Renten / Umlageverfahren ?
Wird das Kind „rational“ gesehen als Investition („ Humankapitalbildung“)
betrachtet usw. ?
-> Nein, daher werden die nicht empirischen Hypothesen ( unserer Politiker) zur „Humankapitalbildung“ aus denen Empfehlungen für d. Umlageverfahren hervorgehen und als „freie normative, politische Aussagen betrachtet“
Zitat ( Seite 19)
Der Abschlag zur Finanzierung der Auszahlung stellt eine politische Manipulation des
Umlagesystems dar – und geht möglicherweise von der vollkommen unrealistischen
oder politischen Annahme aus21, daß die Kinderlosen die Verursacher bzw.
Schuldigen (und damit zu Bestrafenden) der Rentenmisere sind. Ausgangspunkt
aber sind die seit Jahren „ungenügenden“ Beitragszahlungen (bei bereits zu hohen
Beitragssätzen), d.h. die fehlenden Beiträge von rd. 4 Millionen Arbeitslosen
(Frühverrentungen usw. noch nicht mitgerechnet), d. h. die Arbeitslosigkeit von rd. 4
Millionen Kindern der letzten beiden Generationen.22
Zitat (Schlusswort /Seite 21,22)
Nach herrschender Meinung hat jedes Mitglied der Gesellschaft einen Anspruch auf
eine monetäre Alimentierung bzw. Leistungen zur Sicherung eines sozialen Mindest-
Lebensstandards. Diese Überlegungen gelten auch für Kinder, entsprechend
behandelt die Sozialgesetzgebung auch den Fall von notwendigen Sozialleistungen
an Kinder bei einer nicht (ausreichend) erfolgenden Versorgung durch die Erzeuger.
Derartige Überlegungen spielen eine Rolle auch in der Einkommenssteuer.27
Eine Anerkennung dieser Mindestsicherung kann aber nicht in eine höhere Rente für
die Erzeuger „umgerechnet“ werden. Eine derartige Überlegung ist nicht kompatibel
mit dem Umlageverfahren. Sie ist eher Ausdruck einer prinzipiellen ordnungspolitischen
Fehlentscheidung, verbunden mit einer weiteren ineffizienten
Vermischung vom Sozial-, Steuer- und Rentensystem. Die sog. Schwäche des
Umlageverfahrens ist eine Schwäche der institutionellen Ausgestaltung dieses Klubs
und seines Verfahrens. Die Schwäche des existierenden gesetzlichen
Umlageverfahrens liegt in der jahrzehntelangen politischen Manipulation. Die
Reform des Systems ist notwendig und hat mit einem Ziel zu erfolgen: Schaffung
eines Systems mit geringeren, keinen Manipulationsmöglichkeiten durch Politiker.
Zeugung und Geburt eines Kindes sind wohl immer noch individuelle, nicht
gesellschaftliche Lebensentscheidungen und damit auch individuelle ökonomische
Entscheidungen. Dieses mag als normativ in Frage gestellt werden, wenn der Nachweis
geführt wird, daß Kinder von Klub-Mitgliedern ein Klub-Gut sind. Individuelle
Entscheidungen können wie individuelle Investitionsentscheidungen erklärt werden,
wie es Vertreter der These vom öffentlichen Gutscharakter von Kindern tun, dann
aber wäre der grundgesetzlich verankerte „Schutz des Kindes“ eine
Investitionsschutzbestimmung.
@ Tim: klar hast Du recht, daß unser soziales Netz gegenüber anderen Ländern ( noch ! ) besser ist, ich bezog mich auch nur auf d. Aspekt Kinderlosigkeit/Rentenkürzung/ Ungerechtigkeit?.
nicht auf das System insgesamt.
LG Birgit
Fragen an Ruxi
Wurde man vom Staat zwangsverheiratet, wenn man schwanger wurde?diejenige ohne Kinder (und unverheiratet, das war verbunden
Wurde man ausserdem zwangsbefruchtet?es mußte jeder viele wie möglich Kinder haben
Müssen wir uns denn zwischen "schwarz" und "weiß" entscheiden? Gott sei dank leben wir in einem Staat, in dem Streitgespräch und Konsensbildung zum demokratischen Grundwerkzeug gehört.Wie ist es denn besser?
Liebe Grüße
Bea
mit zwei erwachsenen ICSI Kindern
Bea
mit zwei erwachsenen ICSI Kindern
Sozialhilfeniveau nicht kürzbar...
Hallo,
nachdem ich gerade in die heute neu erschienene Zeit (online) geschaut habe (hätte mir das Posting vorher sparen können..),
scheint sich das Thema Rentenkürzung f. Kinderlose zu relativieren.
Aus der Lektüre des Artikels folgere ich, daß man eine Rente, die sich künftig eh` nur auf Sozialhilfeniveau befindet, nicht mehr zusätzlich wegen Kinderlosigkeit kürzen kann...
http://www.zeit.de/2003/36/Rentner-Analyse (Arme Rentner – anno 2020)
(Zitat) „Auch Bert Rürup macht keinen Hehl daraus, dass die Rentner von morgen deutlich länger einzahlen müssen, um eine Absicherung auf dem Niveau der heutigen Sozialhilfe zu erhalten – und dass es für viele der heutigen Arbeitslosen kaum möglich sein wird, genug Beitragsjahre zu erreichen.“
zur Generationen-Problematik gibt es bei der Zeit eine Schwerpunkt-reihe
LAND OHNE LEUTE :
http://www.zeit.de/dossier/landohneleute
wer trotzdem allem mag, kann dort weiterlesen...
LG Birgit
nachdem ich gerade in die heute neu erschienene Zeit (online) geschaut habe (hätte mir das Posting vorher sparen können..),
scheint sich das Thema Rentenkürzung f. Kinderlose zu relativieren.
Aus der Lektüre des Artikels folgere ich, daß man eine Rente, die sich künftig eh` nur auf Sozialhilfeniveau befindet, nicht mehr zusätzlich wegen Kinderlosigkeit kürzen kann...
http://www.zeit.de/2003/36/Rentner-Analyse (Arme Rentner – anno 2020)
(Zitat) „Auch Bert Rürup macht keinen Hehl daraus, dass die Rentner von morgen deutlich länger einzahlen müssen, um eine Absicherung auf dem Niveau der heutigen Sozialhilfe zu erhalten – und dass es für viele der heutigen Arbeitslosen kaum möglich sein wird, genug Beitragsjahre zu erreichen.“
zur Generationen-Problematik gibt es bei der Zeit eine Schwerpunkt-reihe
LAND OHNE LEUTE :
http://www.zeit.de/dossier/landohneleute
wer trotzdem allem mag, kann dort weiterlesen...
LG Birgit
An JBB
An JBB
1. Man machte Kinder nur nach dem Heirat. Die "Umfälle" waren große Probleme.Man wurde von der Familie und nicht vom Staat zwangsgeheiratet.Es ist eine lange Geschichte mit Sinn für uns, aber für viele ohne.
Ich habe als damals unverheiratete Beitrag bezahlt. Es ging für die Kinder.
2. Nein. Frauen machten Kinder wie viele sie bekamen. Gab keine Verhütung oder Abtreibung.
3. Es gibt auch "Grau" und es gibt eine Waage, ein Verstand.
1. Man machte Kinder nur nach dem Heirat. Die "Umfälle" waren große Probleme.Man wurde von der Familie und nicht vom Staat zwangsgeheiratet.Es ist eine lange Geschichte mit Sinn für uns, aber für viele ohne.
Ich habe als damals unverheiratete Beitrag bezahlt. Es ging für die Kinder.
2. Nein. Frauen machten Kinder wie viele sie bekamen. Gab keine Verhütung oder Abtreibung.
3. Es gibt auch "Grau" und es gibt eine Waage, ein Verstand.
@ Ruxi
Die Eheschliessung ist für mich das Symbol dafür, dass ich dem anderen damit zeige, wie sehr ich ihn liebe und dass ich so viel Vertrauen in die Beziehung habe, dass ich mich offiziell binden möchte. Mit der Ehe wird die "Unverbindlichkeit" einer Beziehung beendet und das macht man nur dann, wenn man sich mit dem anderen sicher ist.
Meiner Meinung nach wird mit dem System der Zwangsheirat dieser Sinn der Ehe entwertet.
Du schreibst, dass nur die Unverheirateten "für Kinder" zahlen mussten. Wo nahm man dann die ganzen Beitragszahler her, wenn fast alle Kinder haben "mussten"?
@ alle,
gestern abend gab es einen interessanten Beitrag bei "Monitor". Da wurde (mal wieder) darüber berichtet, wie andere EU Länder ihre Systeme reformiert haben.
Beispiel Dänemark:
ALLE Bürger zahlen aus ALLEN Einkommensarten Steuern. Aus diesen Steuern wird eine staatliche Grundrente und eine staatliche Krankenversorgung finanziert.
Vorteile
- gerechtes System, da sich alle beteiligen, auch Selbständige usw
- solidarisches System, da die Steuern aus allen Einnahmen berechnet werden
- geringe Arbeitslosigkeit, da die Belastung des Faktors Arbeit deutlich geringer ausfällt als bei uns
Natürlich sind die Steuern deutlich höher als bei uns, aber die Bürger haben sich trotzdem zufrieden geäußert.
Einige Experten haben ausgesagt, dass dieses System auch für unser Land richtig wäre, aber die Politiker mal wieder nur Flickwerk statt Strukturreformen machen.
Welche Partei kann man beim Nächsten Mal denn noch wählen? Gibt es eine Partei, die zu echten Reformen bereit wäre?
@ Birgit
Die Zeitungsartikel sind sehr interessant, danke
Liebe Grüße von
Bea
Den Inhalt dieses Satzes habe ich nicht ganz verstanden. Wolltest du damit sagen, dass die Menschen es gut fanden, zwangsverheiratet zu werden?Es ist eine lange Geschichte mit Sinn für uns, aber für viele ohne
Die Eheschliessung ist für mich das Symbol dafür, dass ich dem anderen damit zeige, wie sehr ich ihn liebe und dass ich so viel Vertrauen in die Beziehung habe, dass ich mich offiziell binden möchte. Mit der Ehe wird die "Unverbindlichkeit" einer Beziehung beendet und das macht man nur dann, wenn man sich mit dem anderen sicher ist.
Meiner Meinung nach wird mit dem System der Zwangsheirat dieser Sinn der Ehe entwertet.
Du schreibst, dass nur die Unverheirateten "für Kinder" zahlen mussten. Wo nahm man dann die ganzen Beitragszahler her, wenn fast alle Kinder haben "mussten"?
@ alle,
gestern abend gab es einen interessanten Beitrag bei "Monitor". Da wurde (mal wieder) darüber berichtet, wie andere EU Länder ihre Systeme reformiert haben.
Beispiel Dänemark:
ALLE Bürger zahlen aus ALLEN Einkommensarten Steuern. Aus diesen Steuern wird eine staatliche Grundrente und eine staatliche Krankenversorgung finanziert.
Vorteile
- gerechtes System, da sich alle beteiligen, auch Selbständige usw
- solidarisches System, da die Steuern aus allen Einnahmen berechnet werden
- geringe Arbeitslosigkeit, da die Belastung des Faktors Arbeit deutlich geringer ausfällt als bei uns
Natürlich sind die Steuern deutlich höher als bei uns, aber die Bürger haben sich trotzdem zufrieden geäußert.
Einige Experten haben ausgesagt, dass dieses System auch für unser Land richtig wäre, aber die Politiker mal wieder nur Flickwerk statt Strukturreformen machen.
Welche Partei kann man beim Nächsten Mal denn noch wählen? Gibt es eine Partei, die zu echten Reformen bereit wäre?
@ Birgit
Die Zeitungsartikel sind sehr interessant, danke
Liebe Grüße von
Bea
Liebe Grüße
Bea
mit zwei erwachsenen ICSI Kindern
Bea
mit zwei erwachsenen ICSI Kindern
Hallo Bea,
vielen Dank für Deinen Hinweis auf d. Monitor-beitrag. Mir erscheint das dänische Rentenmodell, wie von Dir beschrieben auch vernünftiger u. gerechter.
Welche Partei man überhaupt noch wählen kann, gute Frage !
Früher habe ich mit 2 Parteien sympathisiert, die meiner Meinung nach für liberale Politik, gegen Aufrüstung, für Umweltschutz, die Sache d. Frauen eintreten.
Inzwischen bin ich der Meinung, daß Politik hauptsächlich von Lobbyismus und Ideologien geprägt ist und vor allem mit Scheindiskussionen um Wählergruppen buhlt, die gegeneinander ausgespielt werden...
so z. Bsp. Hr. Müller, der die Diskussion um Rentenkürzung f. Kinderlose aus d. Frühjahr noch mal aufgewärmt hat, damit kann man gut von fehlenden Ausbildungsplätzen ( wie soll man sonst Rentenzahler werden) und den vielen Arbeitslosen (Umschülern/ ABM-lern) Vorruheständleren...ablenken, deren Rentenbeiträge fehlen.
Soweit ich das richtig verstanden habe (?), werden die staatlich geförderten Ich-Ags nach Ablauf d. staatlich unterstützen Anfangsphase, als Selbständige nicht mehr in die Rentenkassen einzahlen - passt auch nicht ganz, oder ?
den Monitor-beitrag kann man ab heute Nachmittag noch online nachlesen, habe ich eben gefunden:
http://www.wdr.de/tv/monitor/beitragsuebersicht.phtml
Ruxi hab ich so verstanden.
Die Verheiratung wurde von den Familien nicht nach individuellen Gesichtspunkten, wie Liebe, Zuneigung entschieden.
So war das früher in vielen Ländern traditionell üblich.
Das Wohl , die Absicherung d. Familie für die Zukunft war entscheidend.
( eine Bauerntochter, die einen Musiker heiratet wird den Hof, Ländereien nicht weiter bewirtschaften können..)
Durch geschickte Verheiratung konnte dies positiv beeinflusst werden, hat also durchaus für das Wohl d. Familie insgesamt einen Sinn gemacht.
Heutzutage mit d. Ideal v. romantischerLiebe u. individueller Freiheit macht das für viele aber keinen Sinn mehr...
Liebe Grüsse,
Birgit
vielen Dank für Deinen Hinweis auf d. Monitor-beitrag. Mir erscheint das dänische Rentenmodell, wie von Dir beschrieben auch vernünftiger u. gerechter.
Welche Partei man überhaupt noch wählen kann, gute Frage !
Früher habe ich mit 2 Parteien sympathisiert, die meiner Meinung nach für liberale Politik, gegen Aufrüstung, für Umweltschutz, die Sache d. Frauen eintreten.
Inzwischen bin ich der Meinung, daß Politik hauptsächlich von Lobbyismus und Ideologien geprägt ist und vor allem mit Scheindiskussionen um Wählergruppen buhlt, die gegeneinander ausgespielt werden...
so z. Bsp. Hr. Müller, der die Diskussion um Rentenkürzung f. Kinderlose aus d. Frühjahr noch mal aufgewärmt hat, damit kann man gut von fehlenden Ausbildungsplätzen ( wie soll man sonst Rentenzahler werden) und den vielen Arbeitslosen (Umschülern/ ABM-lern) Vorruheständleren...ablenken, deren Rentenbeiträge fehlen.
Soweit ich das richtig verstanden habe (?), werden die staatlich geförderten Ich-Ags nach Ablauf d. staatlich unterstützen Anfangsphase, als Selbständige nicht mehr in die Rentenkassen einzahlen - passt auch nicht ganz, oder ?
den Monitor-beitrag kann man ab heute Nachmittag noch online nachlesen, habe ich eben gefunden:
http://www.wdr.de/tv/monitor/beitragsuebersicht.phtml
Ruxi hab ich so verstanden.
Die Verheiratung wurde von den Familien nicht nach individuellen Gesichtspunkten, wie Liebe, Zuneigung entschieden.
So war das früher in vielen Ländern traditionell üblich.
Das Wohl , die Absicherung d. Familie für die Zukunft war entscheidend.
( eine Bauerntochter, die einen Musiker heiratet wird den Hof, Ländereien nicht weiter bewirtschaften können..)
Durch geschickte Verheiratung konnte dies positiv beeinflusst werden, hat also durchaus für das Wohl d. Familie insgesamt einen Sinn gemacht.
Heutzutage mit d. Ideal v. romantischerLiebe u. individueller Freiheit macht das für viele aber keinen Sinn mehr...
Liebe Grüsse,
Birgit
An JBB und Birgit
1.Die Ehe wurde nicht zwanghaft gemacht. Es ging aus Liebe gewöhnlich. Es gab aber keine Angst vor dem Papier, es gab kein "Probieren". Man liebte sich und wenn man zusammen leben wollte, heiratete man (auch in der Kirche). Die Ehe war etwas gutes,heiliges und brachte auch Sicherheit. Die Leute waren sich so treuer. Es gaben sicher auch Ausnahmen.
Wenn eine Frau ausserhalb der Ehe schwanger wurde war es eine Sünde und eine Schande und auch problematisch. In wenige Fälle nahm der Vater die Veran twortung. Er konnte sagen: du hast mit mir geschlafen, woher weiß ich du hast es auch nicht mit andere gemacht. Du bist eine... und das Kind ein Bastarde.
Es war schwer für sie zu heiraten und alleinerziehend war auch schwer.
Falls es möglich war heiratete sie den Vater des Kindes.
Ausserhalb der Ehe war keine Sicherheit. Jeder konnte ja theoretisch mit andere schlafen. Sie waren nicht gebunden. Materiell gibt es auch mehr Sic herheit in eine Ehe.
Ich denke in DDR war es auch so.
2.Es gaben auch viele unverheiratete, genug verheiratete ohne Kinder. Die müßten bezahlen. Es war teilweise ungerecht, weil viele Ehe und Kinder wollten, konnten aber nicht. z.B gab es (und heute immernoch) wenige Männer, es gab keine KB.
Man muß ein richtiges Weg finden für alle. Niemand darf auf Kosten des anderen leben. Es gibt Generationen die viel bezahlt haben und nichts bekommen. Andere im Gegenteil. Wir haben jahrelang Beiträge bezahlt und jetzt bekommen wir nichts. Andere haben viele Kinder, bekommen viel Hilfe und arbeiten wenig oder nicht. Beitrag ?
Und JBB: ohne Kinder ist nicht ein Vorteil. Allein, verlassen, Heim, alles für die Katz (oder den Staat). Diese Seite habe ich gekannt.
Die Lösung: weniger Kriege, weniger Geld für Sachen die nicht nötig sind.
Damit basta mit der Thema.
1.Die Ehe wurde nicht zwanghaft gemacht. Es ging aus Liebe gewöhnlich. Es gab aber keine Angst vor dem Papier, es gab kein "Probieren". Man liebte sich und wenn man zusammen leben wollte, heiratete man (auch in der Kirche). Die Ehe war etwas gutes,heiliges und brachte auch Sicherheit. Die Leute waren sich so treuer. Es gaben sicher auch Ausnahmen.
Wenn eine Frau ausserhalb der Ehe schwanger wurde war es eine Sünde und eine Schande und auch problematisch. In wenige Fälle nahm der Vater die Veran twortung. Er konnte sagen: du hast mit mir geschlafen, woher weiß ich du hast es auch nicht mit andere gemacht. Du bist eine... und das Kind ein Bastarde.
Es war schwer für sie zu heiraten und alleinerziehend war auch schwer.
Falls es möglich war heiratete sie den Vater des Kindes.
Ausserhalb der Ehe war keine Sicherheit. Jeder konnte ja theoretisch mit andere schlafen. Sie waren nicht gebunden. Materiell gibt es auch mehr Sic herheit in eine Ehe.
Ich denke in DDR war es auch so.
2.Es gaben auch viele unverheiratete, genug verheiratete ohne Kinder. Die müßten bezahlen. Es war teilweise ungerecht, weil viele Ehe und Kinder wollten, konnten aber nicht. z.B gab es (und heute immernoch) wenige Männer, es gab keine KB.
Man muß ein richtiges Weg finden für alle. Niemand darf auf Kosten des anderen leben. Es gibt Generationen die viel bezahlt haben und nichts bekommen. Andere im Gegenteil. Wir haben jahrelang Beiträge bezahlt und jetzt bekommen wir nichts. Andere haben viele Kinder, bekommen viel Hilfe und arbeiten wenig oder nicht. Beitrag ?
Und JBB: ohne Kinder ist nicht ein Vorteil. Allein, verlassen, Heim, alles für die Katz (oder den Staat). Diese Seite habe ich gekannt.
Die Lösung: weniger Kriege, weniger Geld für Sachen die nicht nötig sind.
Damit basta mit der Thema.





