bluejeans: nach Anerkennung darf man sich bei Gott und die Welt bewerben - es gibt dafür nämlich kein Gesetz was es verbieten könnte; allerdings hat unser Sachbearbeiter eben zu uns gemeint, dass wir ihm 2 Jahre Vermittlungsfrist einräumen sollen... und warum??? ist doch ganz einfach, weil er genau weiß, dass wir höhere Chancen hätten, wenn wir auch in anderen JÄ auf der Liste stehen würden
um sich aber bei anderen JÄ bewerben zu können, brauchen wir vom Kreisjugendamt eine Bescheinigung darüber, dass wir bereits anerkannt sind und auch später, falls ein Kind für immer bei uns bleiben sollte, dann wird nach 2 Jahren Pflegezeit der Vormund vom auswertigen JA auf das Kreisjugendamt verlagert, somit ist es halt wichtig, dass eine gute Zusammenarbeit herrscht
ich weiß gar net so einfach
dasa: hey 14 ist doch ne super Ausbeute
drück dir die Daumen für eine super Befruchtungsrate
ursula: ohja also wenn die Unterlagen hier eintreffen sollten, dann knacken wir ne Flasche Sekt.... weiß gar net was die so lange mit den Unterlagen machen oder schicken sie sie durch halb Deutschland????
fee: hab am Mo. dort angerufen um zu erfahren wo meine Unterlagen sind; die Dame am anderen Ende meinte, dass sie jetzt von mir keine finde, aber sie schaut nach und wenn ich nix mehr von ihr höre, dann sind die Unterlagen raus ansonsten macht sie diese fertig...
