huhuuu mädels,
habe einen nette PN von einer heimlichen mitleserin erhalten (schreib doch auch mal bei uns im forum!! wir freuen uns immer über neue gesichter!!)..... habe das wichtigste mal kopiert!! wenn ich das so lese dann kommt das beschäftigungsverbot auch für uns schreibtischtäter in frage....oder sehe ich das falsch??:
Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft
Die Voraussetzungen für ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft können auch dann vorliegen, wenn psychisch bedingter Stress Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet. Denn Beweis, dass trotz ärztlicher Bescheinigung eine solche Stresssituation nicht besteht, muss der AG erbringen.
Die Klägerin war Angestellte einer Spedition. Nachdem sie schwanger geworden war legte sie ihrem AG ein Attest eines Arztes mit einem schwangerschaftsbedingtem individuellen Beschäftigungsverbot ( § 3 I MSchG) für die gesamte berufliche Tätigkeit vor. Als Grund wurde angegeben, dass das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet seien. Der AG sah keinen Grund für eine psychische Dauerbelastung der werdenden Mutter; das Arbeitsverhältnis sei seiner Ansicht nach immer unbelastet und störungsfrei verlaufen. Er stellte die Gehaltszahlungen an die Arbeitnehmerin ein.
Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass es für ein Beschäftigungsverbot nicht darauf ankomme, ob vom Arbeitsplatz als solchem Gefahren für die Schwangere ausgehen. Maßgeblich sei allein der individuelle Gesundheitszustand der am konkreten, möglicherweise völlig ungefährlichen Arbeitsplatz beschäftigten Arbeitnehmerin. Es genügt, dass die Fortsetzung der Arbeit die Gesundheit von Mutter und Kind gefährdet es ist dabei unerheblich, auf welcher Ursache die Gefährdung genau beruht.
Will der AG das Beschäftigungsverbot nicht gegen sich gelten lassen, muss er die Unrichtigkeit des ärztlichen Attests beweisen.
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Beschäftigungsverbote für werdende Mütter
Die Beschäftigungsverbote gehören zu den wichtigsten Inhalten des Mutterschutzgesetzes (MuSchG). Die Mutterschutzfrist von 6 Wochen vor (§ 3 Abs. 2 Mutterschutzgesetz) bzw. 8 Wochen nach der Geburt (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten 12 Wochen nachher) ist allgemein bekannt. Eine “Frühgeburt” ist juristisch übrigens eine Entbindung, bei der das Neugeborene ein Geburtsgewicht unter 2500 Gramm hat.
Viele Schwangerere wissen jedoch nichts von der Möglichkeit des individuellen Beschäftigungsverbots, das zu jedem Zeitpunkt in der Schwangerschaft vom Arzt erteilt werden kann. In § 3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz heißt es: “Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter und Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist”.
Beispiele für ein Beschäftigungsverbot nach Abs. 1 sind u. a. Risikoschwangerschaften, Gefahr der Frühgeburt, Mehrlingsgeburten, Muttermundschwäche, Übelkeit, Rückenschmerzen etc. Da häufig die Grenze zwischen schwangerschafts- und krankheitsbedingten Gefährdungen fließend sind, sind in Zweifelsfällen von den Ärzten Beschäftigungsverbote nach Abs. 1 auszusprechen.
Das individuelle Beschäftigungsverbot ist vom Gesetzgeber gewollt, damit beim kleinsten Risiko für Frau oder Kind die Frau aufhört zu arbeiten und nicht weiterarbeitet, da sie vielleicht befürchtet, bei Krankschreibung nur das geringere Krankengeld zu bekommen. Aus diesem Grund gibt es für den Fall des Beschäftigungsverbots auch den Anspruch auf Mutterschutzlohn nach § 11 MuSchG, d.h. die Frau bekommt weiterhin ihren vollen Lohn und nicht das geringere Krankengeld. Insbesondere wenn frühzeitig in der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot verhängt wird anstatt einer Krankschreibung, ist der finanzielle Vorteil für die Frau beträchtlich.
Aus: Eltern- u. Mutterschutzrecht, Basiskommentar, Inge Böttcher u. Bettina Graue, Bund-Verlag 1999
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elke - bei euch kommt es echt knüppeldick!!! so ne riesenversicherung kann doch nicht einfach den bach runtergehen! da muss doch was passieren!! ich drücke euch auf jeden fall die daumen dass alles positiv ausgeht! ansonsten stehen wir alle mit rat und tat zur seite! also wenn irgentwas ist heul dich hier aus oder ruf einfach an!!!!
iris - ich fand unser pläuschchen auch sehr nett
soooo nun hab ich euch genug stoff zum lesen gegeben

bis später mal
bussi manu+ratz