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Befruchtung: Kassen zahlen nur bei Eheleuten
Karlsruhe: Kein Verstoß gegen Gleichbehandlung
Unverheiratete haben weiterhin keinen Anspruch auf Kassenleistungen für künstliche Befruchtungen. Die Privilegierung von Eheleuten, die in solchen Fällen 50 Prozent von der gesetzlichen Kasse ersetzt bekommen, ist laut Bundesverfassungsgericht mit dem Grundgesetz vereinbar.
28.02.2007
Mit dem Urteil folgte der Erste Senat unter Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier nicht dem Sozialgericht Leipzig, das den Ausschluss von nicht Verheirateten für verfassungswidrig ansah und um Prüfung gebeten hatte. Nach den Worten des Ersten Senats gibt es "hinreichende sachliche Gründe", die geltende Kostenerstattung auf Ehepaare zu beschränken.
"Ehe bietet mehr Sicherheit fürs Kind"
"Die ehelichen Bindungen bieten einem Kind grundsätzlich mehr rechtliche Sicherheit, von beiden Elternteilen betreut zu werden", argumentierte das Gericht. Denn die Ehe sei grundsätzlich auf lebenslange wechselseitige Verantwortung angelegt, während bei Unverheirateten diese Verantwortung nicht freiwillig wahrgenommen würde. Es stehe dem Gesetzgeber allerdings frei, auch nicht verheirateten Partnern Kassenleistungen für eine künstliche Befruchtung zu gewähren.
Im verhandelten Fall wollte ein Paar aus dem Raum Leipzig, das seit mehr als zehn Jahren ohne Trauschein zusammenlebt, eine künstliche Befruchtung durchführen lassen. Wegen einer reduzierten Zeugungsfähigkeit des Mannes kann das Paar nur mit Hilfe einer solchen Behandlung ein Kind bekommen. Die Krankenkasse verweigerte jedoch die Kostenerstattung, weil es keinen Trauschein gab.
Bei der künstlichen Befruchtung werden der Frau Eizellen entnommen und Spermien direkt injiziert. Der Eingriff, der häufig wiederholt werden muss, kostet rund 1400 Euro. Laut Sozialgesetzbuch haben nur Verheiratete Anspruch auf eine Übernahme der Hälfte der Kosten, wenn die Frau nicht älter als 40 und der Mann nicht älter als 50 Jahre ist.
Mehr nichteheliche Gemeinschaften
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts gab es im Jahr 2005 in Deutschland 2,5 Millionen nichteheliche Lebensgemeinschaften. Das bedeutet eine Steigerung von 35 Prozent innerhalb von neun Jahren. Im selben Jahr wurden 29 Prozent aller Kinder in eine nichteheliche Lebensgemeinschaft geboren, wie der Bundesverband Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands mitteilte.

Armes Deutschland !
In Zeiten der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft (die zwar eingetragen sind ... o.kay, aber noch lange nicht im herkömmlichen Sinne verheiratet) und die dann auch Kinder adoptieren können, ist das schon eine sehr traurige Entscheidung !!!
Eheähnliche Lebensgemeinschaften können und müssen in finanziellen Notsituationen zueinander stehen und gegenseitig füreinander aufkommen und hier ??? Böses Bundesverfassungsgericht und Scheixx Urteil !!! Unverständlich ... man hätte doch auch mit Auflagen von einer Mindestbeziehungslänge sowas regeln können !!! Allet Sturrköppe ... alte bescheuerte Sturrköppe, die Angst haben, da könnten ja dann wieder wir alle hier kommen und mit unserer Forderung ... Kinderlosigkeit endlich als Erkrankung anzuerkennen und die Kosten dafür generell von den Kassen tragen zu lassen.
Genauso verkrampt wie, daß es noch keine generelle PKD für D gibt.
... tze tze tze ... so mußte mich mal darüber aufregen, obwohl es mich in keiner Weise (hinsichtlich unehelich) betrifft, aber ich finds einfach schlimm und absolut gemein !!!
