Ecco, es hört sich blöd an, aber die günstigste Konstellation ist, wenn beide Partner gesetzlich versichert sind. Wie haben die schlechteste Variante erwischt, weil ich auch noch teilweise privatversichert bin. Private Krankenkassen zahlen nur was, wenn der Versicherungsnehmer steril ist (und das bin ich halt nicht). Alles was Beihilfe angeht stellt darauf ab, ob die Behandlung am Beihilfeberechtigten vorgenommen wird, deshalb zahlt die Beihilfe meines Mannes auch nichts an meinen Medis (und meine Beihilfe ist eigentlich in der Pflicht). Lediglich bei den gesetzlichen Kassen ist die Zuständigkeit nach den BSG-Urteilen aus 2002 abschließend geregelt, alle anderen Kostenträger streiten sich da regelmäßig auf dem Rücken der Betroffenen
LG
Kerstin






