heute waren wir dann ja wieder beim Doc.
Er hatte nochmals US und BU vorgenommen und ist der Meinung,
dass Montag der ultimative Transfer-Tag ist!
Haben heute erstmalig HCG gespritzt.
Cleo,
Dein Problem mit den Rechnungen habe ich jetzt nicht ganz verstanden.
Wenn eine Blutuntersuchung nicht in der KiWu-Praxis erstellt worden ist,
zahl die KK (GKV?) nicht? Seltsam welche Logik!
Bei uns zahlt die PKV die externen Untersuchungen anstandslos
(sogar mit Express- und WE-Zuschlage).
Ich würde mal hinterfragen warum das denn so wäre.
Haben alle Rechnungen dasselbe Rechnungsdatum und es fehlt hier die
Angabe der - unterschiedlichen?! - Behandlungsdaten? Wenn ja, schicke
die Rechnung nochmals an den Erstellter und der soll dann handschriftlich
die Daten ergänzen.
Wegen Finanzamt: Das scheint wirklich so zu sein - ich habe mein Steuerprogramm nochmals geladen.
Demnach gibt es "Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art" (MIT "zumutbarer Eigenbeteiligung") und" Außergewöhnliche Belastungen besonderer Art" (OHNE "zumutbarer Eigenbeteiligung"). Da Eure Behandlungskosten "Krankheitskosten" darstellen, sind dies "Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art". Dort gelten für 2002 die folgenden "zumutbaren Eigenbeteiligungen":
Gesamtbetrag der Einkünfte (Brutto)
Ledig und ohne Kind
5% bis 15.340 Euro
6% über 15.340 Euro bis 51.130 Euro
7% über 51.130 Euro
Verheiratet ohne Kind (Werte gelten für beide zusammen!)
4% bis 15.340 Euro
5% über 15.340 Euro bis 51.130 Euro
6% über 51.130 Euro
Wenn es knapp ist, kommt Ihr denn nicht irgendwie an die Grenzwerte ran?
Bedenke, auch die Fahrtkosten zum Arzt kannst Du mitrechnen.
Bei Deinem letzen Versuch hattest Du da nicht auch Übernachtungskosten?
Hattet Ihr in den evtl. noch andere Ausgaben, die die KK nicht erstattet hatte
z.B. Kontaktlinsen, Brillen, Zahnbehandlungen etc.? Wenn ja, dann könnt Ihr die
Kosten auch geltend machen. Hättet Ihr das Haus / Wohnung gekauft, hättet Ihr
die Kreditkosten auch angeben können. Unfall oder Wiederbeschaffung von
Hausrat?
Tipp für Homer (Cleo bei Euch ist das wohl zu spät):
Für das Finanzamt ist nur wichtig, wann die finanzielle Belastung aufgetreten ist, nicht wann das Ereignis stattgefunden hat, das zu dieser Belastung geführt hat. Wenn Ihr also damit rechnen könnt, in zwei aufeinanderfolgenden Jahren knapp unter oder knapp über der Grenze der zumutbaren Belastung zu liegen, dann solltet Ihr versuchen, die Zahlungen in einem Jahr zusammenzulegen. Auf diese Weise wird die zumutbare Belastung in diesem einen Jahr deutlich überschritten und Sie können die außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen.
Bei uns wäre das jetzt so:
Daher werde ich versuchen, die Kryo-Rechnung erst im Januar '04 zu zahlen!
An Homer, Bachwichtel und Anneksen: Ich denk' an Euch!
Gruß
Fipser




